Tages und Nachtpflege

Tages- und Nachtpflege – Anspruch, Ablauf und Kosten

Uta Leyke
Uta Leyke

Mehr über die Autorin erfahren

Wenn es innerhalb der Familie zu einem Pflegefall kommt, ändert sich das Leben und der Alltag von Angehörigen häufig signifikant. Dabei macht es gar keinen so großen Unterschied, ob der Pflegefall plötzlich oder mit einer gewissen Absehbarkeit eintritt. 

So oder so heißt es im Pflegefall, kurzfristig eine geeignete Pflege zu organisieren. Glücklicherweise steht den Angehörigen für die Zeit, die sie zur Organisation der Pflege brauchen, Unterstützung in Form einer Freistellung von der Arbeit zu. 

Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige ziehen die häusliche Pflege vor. Aber wie kann die Pflege organisiert werden, wenn die pflegenden Angehörigen tagsüber arbeiten gehen oder anderweitig beschäftigt sind? Und wie kann ein möglicherweise erhöhter Pflegebedarf in der Nacht gedeckt werden?

Für solche Fälle gibt es die sogenannte teilstationäre Tagespflege und Nachtpflege über welche wir Sie im Folgenden informieren wollen.

Inhalt

Tages- und Nachtpflege – Definition

Sowohl die Tagespflege als auch die Nachtpflege sind Pflegeformen, bei denen Senioren und Pflegebedürftige für mehrere Stunden am Tag oder in der Nacht betreut werden. Dabei findet die Tages- und auch die Nachtpflege in den allermeisten Fällen in speziellen Pflegeeinrichtungen außer Haus stattfinden.

Viele Senioren und Pflegebedürftige müssen allerdings noch nicht rund um die Uhr gepflegt werden. Dennoch kann es sein, dass sie zumindest regelmäßig oder gar durchgehend beaufsichtigt werden müssen. Der Großteil der Pflegebedürftigen hierbei bevorzugt die Pflege in ihren eigenen vier Wänden. Sind die Angehörigen in die Pflege eingebunden, gibt es häufig ein Problem: Viele Angehörige müssen neben der Pflege auch Familie und Beruf unter einen Hut bringen.

Dabei ist man in Deutschland auf die pflegenden Angehörigen angewiesen. Sie bilden die Stütze des deutschen Pflegesystems, denn ohne sie wäre der ohnehin schon große Pflegenotstand noch eklatanter. Die Regierung hat dieses Problem erkannt und zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in §41 des elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) die Tages- und Nachtpflege als Leistung der Pflegeversicherungen verankert. 

Gesetzliche Regelung

Nach §41 SGB XI haben zu Hause gepflegte Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege. Dem Anspruch wird dann stattgegeben, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Durch die Möglichkeit der Tages- und Nachtpflege für Senioren und Pflegebedürftige, werden pflegende Angehörige für mehrere Stunden am Tag oder nachts von der Pflegetätigkeit entbunden. Zu wissen, dass die Angehörigen gut versorgt sind und in Ruhe den eigenen Verpflichtungen nachgehen zu können, stellt für viele eine große Erleichterung dar.

Aber auch alleinstehende Pflegebedürftige, die nicht durch Angehörige betreut werden, nehmen die Tages- oder Nachtpflege gerne in Anspruch. Das passiert häufig als Lösung für jenen Zeitraum, wenn die Pflege durch den ambulanten Pflegedienst nicht mehr ausreicht, eine vollstationäre Pflege aber noch nicht nötig oder erwünscht ist.

Anspruch auf Tages- und Nachtpflege

Hat Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad von mindestens Pflegegrad 2, so hat er Anspruch auf die Übernahme der Tagespflege Kosten sowie der Nachtpflege Kosten. Allerdings gilt als Voraussetzung für die Tagespflege, dass der Pflegebedürftige transportfähig ist (also nicht bettlägerig) und ohne Probleme einige Stunden am Tag im Sitzen verbringen kann.

Senioren und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, können hierfür den ihnen monatlich zur Verfügung stehenden Entlastungsbetrag von 125 Euro für die teilstationäre Pflege über Tag oder in der Nacht verwenden.

Die Tagesbetreuung für Senioren

Für die Tagesbetreuung werden die Senioren und Pflegebedürftigen, je nach gebuchten Stunden in der Regel von einem Fahrdienst zu Zuhause abgeholt und zur Tagespflegestätte gefahren. Kommen sie bereits früh morgens an, bekommen sie mit allen anderen Tagespflegepatienten ein gemeinsames Frühstück. Notwendige Pflegemaßnahmen, wie die Hilfe beim Essen, die Begleitung zur Toilette oder die Einnahme von Medikamenten, werden vom geschulten Personal der Tagespflegestätte durchgeführt.

Über den Tagesablauf hinweg gibt es verschiedene Tagesbetreuungsangebote für die Senioren und Pflegebedürftige. Dabei bleibt es ihnen in der Regel überlassen, an welchen Aktivitäten sie teilnehmen möchten. 

Bestandteile der Betreuung in der Tagespflege

Damit sich die Tagespflege Senioren und Pflegebedürftige auch zwischendurch ausruhen können, gibt es in jeder Einrichtung verschiedene Ruheräume.

Am Ende der gebuchten Pflegezeit, werden die Patienten wieder vom Fahrdienst nach Hause gefahren.

Die Tagespflegeeinrichtungen versuchen in der Regel, den Bedürfnissen der pflegenden Angehörigen gerecht zu werden. Wenn es geht betreuen sie die Pflegebedürftigen in jenen Stunden und an den Tagen, die für die pflegenden Angehörigen am besten passen.

Suchen Sie für Ihren Angehörigen eine Tagespflegeeinrichtung, klären Sie vorab telefonisch, ob Ihre Wunschbetreuungszeiten in der Einrichtung umgesetzt werden können. Je flexibler Sie sind, desto wahrscheinlicher ist es natürlich, dass Sie eine passende Pflegeeinrichtung finden. Wichtig ist aber natürlich auch, dass Sie und Ihr Angehöriger einen positiven Eindruck von der Einrichtung erhalten. Vielleicht können Sie einen Schnuppertag vereinbaren, bevor Sie sich endgültig für eine Einrichtung entscheiden.

Der Aufenthalt in einer Nachtpflegeeinrichtung

Die Nachtpflege ist für Pflegebedürftige gedacht, die nachts besondere Pflege benötigen. Das könnte eine nächtliche Wundversorgung genau so sein wie die mehrmalige Unterstützung beim Gang zur Toilette. Oft ist für pflegende Angehörige die Nachtpflege für Demenzkranke in gewissen Stadien der Demenz im häuslichen Umfeld kaum zu meistern. Auf die Besonderheiten von Demenzkranken gehen wir im nächsten Abschnitt genauer ein.

Pflegebedürftige und Senioren, die für die Nachtpflege in einer Nachtpflegeeinrichtung sind, werden meistens von einem Fahrdienst am Abend zu Hause abgeholt. In der Pflegeeinrichtung erhalten sie je nach Uhrzeit ein Abendessen oder werden direkt fürs Schlafen vorbereitet. Geschulte Mitarbeiter unterstützen die Pflegebedürftigen und übernehmen alle notwendigen Pflegetätigkeiten.

Dank der nächtlichen Betreuung kann sichergestellt werden, dass die Nachtpflegepatienten sämtliche Unterstützung erhalten, die sie nachts benötigen. Neben Pflegetätigkeiten können durchaus auch nachts Betreuungsleistungen abverlangt werden. Können Patienten nicht schlafen, sind die Pflege- und Betreuungskräfte da, um sich mit ihnen zu unterhalten, ihnen vorzulesen oder mit ihnen ein Brettspiel zu spielen.

Am Morgen werden die Senioren gewaschen und angezogen, anschließend vor oder nach dem Frühstück wieder nach Hause gefahren.

Die Nachtpflege ist für pflegende Angehörige häufig eine besonders große Erleichterung. Allerdings gibt es nicht wenige Pflegebedürftige, die Angst vor der Vorstellung haben, woanders zu schlafen. Hier kann es helfen, die Einrichtung und Mitarbeiter vorab tagsüber kennenzulernen. In einem Gespräch vor Ort werden die Ängste am besten abgebaut.

Was es bei Nachtpflege für Demenzkranke zu bedenken gibt

Demenzkranke und deren Angehörige profitieren besonders von dem Angebot der Nachtpflege. Bei vielen Demenzpatienten liegt ein gestörter Tages- und Nachtrhythmus vor. Der ebenso häufig gesteigerte Bewegungsdrang kann dazu führen, dass Demenzpatienten nachts viel auf den Beinen sind. 

Das steigert die Gefahr von nächtlichen Unfällen, wenn sie auf sich alleine gestellt sind. Es besteht die Gefahr, dass Unfälle im Haus nachts länger unerkannt bleiben oder Demenzkranke sogar das Haus verlassen und draußen in Gefahr geraten können. 

Außerdem kommt ein weiterer wichtiger Punkt hinzu, der gegen die Nachtpflege von Demenzkranken zu Hause spricht: Wohnen Demenzpatient mit anderen Personen zusammen, können die anderen Hausbewohner bei nächtlicher Aktivität des Demenzerkrankten regelmäßig um ihre nächtliche Ruhe gebracht werden. Mit durchaus negativen Folgen für ihre eigene Gesundheit.

Dank des Pflegestärkungsgesetzes und der neuen Pflegegrade erhalten nun auch Demenzkranke leichter einen Pflegegrad. Sie mögen zwar noch durchaus selbständig sein. Dennoch fehlen ihnen häufig wichtige Alltagskompetenzen, wegen der sie einen Pflegegrad zugewiesen bekommen.

Kosten der Tages- und Nachtpflege

Die Kosten für die Tages- und auch für die Nachtpflege variieren von Einrichtung zu Einrichtung. Und auch der Pflegesatz, den Senioren und Pflegebedürftige pro Tag für die Pflege- und Betreuungsleistungen zahlen müssen, unterscheidet sich je nach Pflegegrad. Die weiteren Kosten wie etwa für die Unterkunft und Verpflegung sowie mögliche Investitionsaufwendungen für die Tages- und Nachpflegeeinrichtungen sind dafür in der Regel für alle identisch hoch.

Zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 5 steigt die Höhe der Tagespflegesätze allerdings weniger stark, als die Höhe der Leistungen durch die Pflegeversicherungen. Daher können sich Pflegebedürftige mit höherem Pflegegrad – etwa Pflegegrad 4 oder 5 – von der Bezuschussung der Pflegekassen in der Regel mehr Tages- oder Nachtpflegetage im Monat finanzieren als Pflegebedürftige mit niedrigerem Pflegegrad wie Pflegegrad 2 oder 3.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können für die Bezahlung der Tages- oder Nachtpflege ihren Entlastungsbetrag benutzen. Der Betrag von den 125 Euro reicht aber meistens für nicht mehr als zwei Tage im Monat.

Beiträge für teilstationäre Pflege

Die in der folgenden Tabelle stehenden Höchstbeträge gelten für die Leistungen für teilstationäre Pflege. Darin inbegriffen sind also sowohl die Tages-, als auch die Nachtpflege. Nehmen Sie also sowohl Tages- als auch Nachtpflege in Anspruch, zahlt die Pflegeversicherung maximal den angegebenen Höchstbetrag zu den anfallenden Pflegekosten dazu.

PflegegradHöhe des Anspruchs auf Tages- und NachtpflegeBei Hinzunahme des Entlastungsbetrags von 125 Euro
Pflegegrad 1x125,00 €
Pflegegrad 2689,00 €814,00 €
Pflegegrad 31.298,00 €1.423,00 €
Pflegegrad 41.612,00 €1.737,00 €
Pflegegrad 51.995,00 €2.120,00 €

Für jeden einzelnen Pflegetag oder Pflegenacht können Sie mit einem Betrag von 60 – 110 Euro für die Unterbringung in der Tages- oder Nachtpflege rechnen. Dabei verbleibt immer ein Eigenanteil für die sogenannten “Hotelkosten”. Diese bestehen aus den Kosten für die Unterkunft und Verpflegung und belaufen sich meistens unter 20 Euro. Ein möglicher Investitionsbetrag der Pflegeeinrichtung kann außerdem zusätzlich hinzukommen.

Des Weiteren lässt sich bei Pflegegrad 5 der Betrag für teilstationäre Pflege inklusive des Entlastungsbetrags auf 2.120 Euro im Monat ausweiten. Kostet hierfür der Tagessatz für einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 pro Tag 110 Euro, deckt die Pflegeversicherung etwa 19 Tage Tages- oder Nachtpflege ab

Die pflege- und betreuungsbezogenen Kosten werden dabei von der Pflegeversicherung bis zur maximalen Höhe der Leistungsbeiträge pro Pflegegrad bezuschusst. 

Wichtig zu wissen ist, dass die Leistung für teilstationäre Pflege unabhängig von den Leistungen Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist. Die Pflegeversicherungen zahlen also nach §§ 36, 37 und 38 SGB XI weiterhin Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombinationsleistung aus beiden. 

Eine Einrichtung für Tages- oder Nachtpflege finden

Ihre Pflegeversicherung sowie Ihr Pflegeberater können Ihnen hier bei der Suche nach einer geeigneten teilstationären Einrichtung helfen. Je nachdem für welche Tages- und Nachtzeiten Sie eine Pflegeeinrichtung suchen, können Ihnen auch mehrere Einrichtungen einen Platz anbieten. Ist diesem glücklichen der Fall sollten Sie nicht den Aufwand scheuen und mit – oder wenn es für den Pflegebedürftigen zu viel ist – zunächst ohne Ihren Angehörigen jede der Institutionen besuchen. So bekommen Sie den besten Eindruck von den Räumlichkeiten, Angeboten und Mitarbeitern vor Ort. 

Bevor Sie sich entscheiden, sollte aber auch Ihr pflegebedürftiger Angehöriger am besten die Einrichtung vorab gesehen haben. Eventuell ist sogar eine Eingewöhnung nötig, bei welcher Ihr Angehöriger zunächst mit Ihnen und anschließend einige Male eine kürzere Zeit ohne Sie in der Pflegeeinrichtung bleibt. 

Tipp

Für Pflegebedürftige ist es oft schwer, sich auf die Tages- und Nachtpflege einzulassen. Eine konstruktive Lösung ist, mit den jeweiligen Pflegeeinrichtungen einen Schnupper-Termin zu vereinbaren. Auf diese Weise können sich Pflegebedürftige selbst ein Bild machen, wodurch sich Sorgen und Ängste oftmals bereits beseitigen lassen.

Quellen:

Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Elftes Buch
Soziale Pflegeversicherung: § 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege

Bundesgesundheitsministerium: Tagespflege und Nachtpflege

Wissen in der Box: Tagespflege

Sie unterstützt pflegende Angehörige, indem die Pflegebedürftigen für mehrere Stunden am Tag oder in der Nacht in speziellen Pflegeeinrichtungen gepflegt werden.

Ab einem anerkannten Pflegegrad 2 hat der oder die Pflegebedürftige einen Anspruch auf die Tages- und Nachtpflege.

Der Pflegebedürftige wird zu vereinbarten Zeiten von Zuhause abgeholt und wieder gebracht. Vor Ort gibt es Freizeitangebote und geschultes Pflegepersonal.

Die Senioren werden abends abgeholt. Nachts werden sie bei anfallenden Toilettengängen etc. unterstützt. Morgens werden sie frisch gemacht und nach Hause gefahren.

Die Nachtpflege kann bei Demenzkranken für die pflegenden Angehörigen entlastend sein. Sie schützt vor unerkannten nächtlichen Unfällen, da immer Personal bereitsteht.

Die Kosten für eine Tages- und Nachtpflege variieren je nach Einrichtung. Außerdem kann auch, je nach Pflegegrad, mehr oder weniger Geld verwendet werden.

Pflegeversicherungen und Pflegeberater können bei der Orientierung unterstützen. Der Besuch der einzelnen Einrichtung mit oder ohne den Pflegebedürftigen hilft bei der Entscheidung.