PFLEGEGELD
ALLES WICHTIGE RUND UM EINE WERTVOLLE UNTERSTÜTZUNG
Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung, die Bedürftigen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung als Leistung im Pflegefall zusteht. Jeder Pflegebedürftige beantragt Pflegegeld solange Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen. Die Auszahlung der Leistungen übernimmt die Pflegekasse.
Pflegestufe und Pflegegrad: Was bedeutet das?
Grundsätzlich sind Pflegestufe und Pflegegrade Einteilungen der Pflegebedürftigkeit einer Person nach bestimmten Kriterien. Früher galten in Deutschland die Pflegestufen 1 bis 3. Seit Januar 2017 sind im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetztes (PSG II) die neuen Pflegegrade 1 bis 5 in Kraft getreten.
Das Ziel der neuen Pflegegrade ist es, die Pflegebedürftigkeit noch genauer einzuteilen und die Leistungen gerechter anzupassen. Das Pflegegeld wird bei häuslicher Pflege nach dem jeweils festgestellten Pflegegrad eingeteilt und ausbezahlt. Voraussetzung hierfür ist die „selbst beschaffte Hilfe“ aus dem Kreis Familie, Freunde und Bekannte. Pflegebedürftige, die in einer stationären Pflegeeinrichtung leben, haben keinen Anspruch drauf.
Die Pflegegeld-Tabelle im Überblick
Die Höhe des Pflegegelds ist abhängig vom Pflegegrad. Damit Sie einen besseren Überblick bekommen, habe wir für Sie eine Tabelle zusammengestellt.
Im Augenblick gelten folgende Beträge für das Pflegegeld (Stand: November 2018):
Pflegegeld Tabelle
Pflegegeld Tabelle
Pflegebedürftigkeit in Pflegegraden | Pflegegeld |
Pflegegrad 1 | – |
Pflegegrad 2 | 316 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro |
Der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung
Wenn Sie Geld für die Pflege beantragen, ist dies nur für die oben bereits erwähnte selbst beschaffte Hilfe möglich. Sobald Sie einen Pflegedienst als professionelle Unterstützung mit hinzuziehen, gewährt die Pflegekasse für deren Einsätze Pflegesachleistungen.
Kurzzeitpflege
Oft nehmen Pflegebedürftige nach einem Klinikaufenthalt noch professionelle Pflege in Anspruch. Bei bis zu acht Wochen der Kurzzeitpflege im Jahr zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter.
Verhinderungspflege
Bei ihr springt der ambulante Pflegedienst ein, wenn Angehörige krank sind oder verreisen. Hier erfolgt die Pflegegeldleistung ebenfalls zur Hälfte und in einem Zeitraum von bis zu sechs Wochen.
Das Landespflegegeld in Bayern
Einen Sonderfall der Pflegegeldleistung gibt es im Bundesland Bayern. Seit Mai 2018 gibt es dort das Landespflegegeld. Bayern gewährt es zusätzlich zum allgemeinen Pflegegeld. Grundsätzlich ist das Landespflegegeld als Anerkennung für pflegende Angehörige gedacht und beträgt 1000€ pro Jahr.
Als sogenannte Fürsorgeleistung ist es eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Bayern hat dafür ein Landesamt für Pflege eingerichtet. Grundsätzlich gilt, Antragssteller beantragen das Landespflegegeld einmalig. Der Anspruch überträgt sich automatisch auf die folgenden Pflegejahre.
Voraussetzungen für das Landespflegegeld
Egal in welchem Bundesland Sie leben: Das Pflegegeld ist für Pflegebedürftige und deren Pflegende aus dem häuslichen Umfeld eine wertvolle Unterstützung. Nach Anerkennung des jeweiligen Pflegegrads können Sie das Pflegegeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Wenn Sie oder Ihre Angehörige mit der Einstufung nicht einverstanden sind, lohnt sich in vielen Fällen der Einspruch. Weiterhin wichtig zu wissen: Die Pflegegeldleistung steht auch den Pflegenden zu, die eine Person mit einer festgestellten Demenzerkrankung betreuen. Wenden Sie sich bei Fragen gerne jederzeit an unsere Pflegeberatung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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