Palliativpflege

Palliativpflege – Begleitung während des letzten Lebensabschnitts

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Uta Leyke

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Palliativpflege wirkt da, wo nicht mehr die Lebenserhaltung, sondern die Lebensqualität im Vordergrund steht. Ob zu Hause, im Hospiz oder Heim: Eine Palliativpflege ist die Versorgung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen, durch die letzte Phase ihres Lebens bis zum Tod.

Der Begriff „palliativ“ stammt von den lateinischen Wörtern „pallium“ (Mantel) und „palliare“ (umhüllen, verbergen).

Ziel der Palliativpflege ist es, den letzten Lebensabschnitt für Betroffene so angenehm wie möglich zu gestalten und ein gewisses Maß Lebensqualität und Selbstbestimmtheit zu erhalten. Expliziter Bestandteil der Palliativpflege ist außerdem die Begleitung und Unterstützung von Angehörigen. 

Um eine umfassende Palliativversorgung zu ermöglichen, greifen Pflege und Medizin eng ineinander. Die Palliativmedizin konzentriert sich vor allem auf die Bereitstellung einer angemessenen Schmerztherapie, um Leiden zu vermeiden. Ihre Arbeit endet mit dem Tod des Patienten bzw. der Patientin. Die Palliativpflege ergänzt diese Leistung und hilft den Betroffenen, mit dem eigenen Gesundheitszustand im Alltag zurecht zu kommen. Hier geht die Arbeit noch über den Tod eines Menschen hinaus. Angehörige werden auch in der Folgezeit betreut und durch die Trauerphase begleitet.

Eine angemessene Palliativversorgung steht allen Menschen zu, unabhängig davon, ob sich die sterbende Person in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim, einem Hospiz oder in häuslicher Umgebung befindet.

Inhalt

Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

Um deutschlandweit die Hospizkultur zu stärken und die Hospiz- und Palliativversorgung zu verbessern, wurde im Zuge einer Pflegereform ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Es ist seit 2016 in Kraft und umfasst folgende Inhalte:

  1. Die Palliativversorgung ist ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen sowie der sozialen Pflegeversicherung. Alle Versicherten haben damit einen Anspruch auf Palliativversorgung.
  2. Palliative Pflegeleistungen sind für Pflegedienste abrechenbar. Dadurch ist die Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gestärkt.
  3. Um den besonderen Anforderungen ländlicher Regionen gerecht zu sein und die Bereitstellung entsprechender Pflege auf dem Land zu beschleunigen, wurde ein spezielles Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsanträge eingeführt.
  4. Die finanzielle Ausstattung von stationären Kinder- und Erwachsenen-Hospizen wurde ausgebaut. Der Mindestzuschuss, den Krankenkassen zu übernehmen verpflichtet sind, wurde auf 95% erhöht.
  5. Auch die finanzielle Ausstattung von ambulanten Hospizdiensten wurde ausgebaut. Hospizdienste erhalten dadurch mehr Spielraum und können eine intensivere Sterbe- und Trauerbegleitung leisten. Die ambulante Hospizarbeit in Pflegeheimen ist gestärkt und auch Krankenhäuser können nun Sterbebegleitung für Patient:innen in Auftrag geben.
  6. Die Beratung, die in Pflegeheimen zum Thema Hospiz-und Palliativversorgung zu leisten ist, wurde ebenfalls ausgebaut und wird von den Krankenkassen finanziert.
  7. Jeder Versicherte erhält einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung zum Thema Hospiz- und Palliativversorgung. Dies hilft nicht nur im Umgang mit akuten Fällen, sondern dient auch der persönlichen Vorsorge, wie etwa durch Patientenverfügungen oder ähnliche Maßnahmen.
  8. Der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken-und Pflegekassen (GKV) erhält den Auftrag regelmäßig über die verschiedenen Versorgungsangebote zu berichten. Auf diese Weise wird mehr Transparenz geschaffen.
  9. Für berufstätige Menschen, die eine:n Angehörige:n in seinen bzw. ihren verbleibenden Lebenstagen begleiten möchten, gibt es die Möglichkeit, sich bis zu drei Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Dies ist möglich, wenn der oder die Angehörige an einer fortschreitenden Erkrankung leidet, palliativ behandelt wird oder sich in einem nicht mehr heilbaren Krankheitsstadium befindet.

Die Bereiche der Palliativpflege

Die Palliativpflege lässt sich in vier Bereiche unterteilen, wobei unterschiedliche Bedürfnisse des Patienten bzw. der Patientin behandelt werden.

Körperliche Dimension

Hier setzt man sich zunächst mit den Symptomen von dem Patienten bzw. der Patientin auseinander. Bei der Symptomerfassung spielt das Schmerzerfassungsmanagement eine entscheidende Rolle. Darauf aufbauend folgt die Linderung der Symptome, wobei im besten Fall die Schmerzen beseitigt werden. Dazu gehört auch, die Maßnahmen zu evaluieren und zu schauen, welche Maßnahmen nachhaltig zur Symptomlinderung beigetragen haben. 

Psychische Dimension

Die betroffene Person sowie ihre Angehörigen kämpfen aufgrund der Umstände, die eine Palliativpflege mit sich bringt, mit unterschiedlichen Gefühlen. Trauer, Wut oder Angst können auftreten. Durch psychologische Hilfe wird den Patient:innen  geholfen, ihre Gefühle zu thematisieren und damit umgehen zu lernen. 

Soziale Dimension

Zu den sozialen Gesichtspunkten gehört die Integration in das soziale Netz, die Bewältigung von Konflikten sowie die Regelung von unerledigten Dingen. Es werden nicht nur die Angehörigen sondern auch nahestehende Personen wie Freund:innen und Bekannte in den Pflegeprozess eingebunden.

Spirituelle Dimension

Dieser Bereich geht häufig mit Fragen nach dem Sinn des Lebens, der Lebensbilanz sowie der eigenen Spiritualität einher. Durch Gesprächsbereitschaft und seelsorgerischen Beistand werden spirituelle Bedürfnisse der Patient:innen wahrgenommen und der spirituelle Bewältigungsprozess in der letzten Lebensphase unterstützt („Spiritual Care“).

Ambulante Palliativpflege zu Hause: Möglichkeiten

Die meisten Menschen möchten ihre letzten Tage zu Hause verbringen. Bereits seit 2007 haben todkranke Menschen sogar einen gesetzlichen Anspruch auf entsprechende palliative Pflegemaßnahmen in den eigenen vier Wänden. Oftmals pflegen Angehörige den oder die Sterbende:n so gut sie können. Fachliche Unterstützung bei dieser Aufgabe bieten zum einen ambulante Pflegedienste mit Palliativpflegekräften (also Pflegekräfte mit einer gesonderten Zusatzausbildung im Bereich der Sterbebegleitung).

Zum anderen können Sie auch die Dienste von spezialisierten ambulanten palliativen Anbietern (SAPV), von sogenannten Palliative Care Teams, in Anspruch nehmen. Diese helfen vor allem bei der Koordination der verschiedenen Anforderungsbereiche der Palliativpflege und bestehen aus Ärzt:innen, Krankenpfleger:innen, Sozialarbeiter:innen, Therapeut:innen, Seelsorger:innen und zugelassenen ehrenamtlichen Helfer:innen.

Palliativpflege im Pflegeheim

Ob und in welchem Umfang Pflegeheime Palliativpflege anbieten, ist, je nach Konzept des Heims, von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich. 

Die Möglichkeiten für Pflegeheime und auch Krankenhäuser, sich besser auf die Begleitung Sterbender einzustellen wurden durch die Pflegereform allerdings weiter gestärkt. Durch die Schulung des eigenen Personals, wie beispielsweise durch Zusatzausbildungen, oder durch die Einbeziehung von Fachkräften wird die Palliativpflege, vor allem ergänzend zum medizinischen Aspekt, in Krankenhäusern und Pflegeheimen stetig ausgebaut und angepasst.

Falls die Möglichkeit nicht gegeben ist, ist eine Unterbringung in einem Hospiz zu überlegen. Auch sind regelmäßige Besuche eines ambulanten Hospizdienstes im Heim möglich.

Palliativpflege im Hospiz

Hospize nehmen in der Palliativpflege eine gesonderte Stellung ein. Sie sind auf die Versorgung todkranker Menschen spezialisiert. Dies umfasst nicht nur die medizinische Versorgung, sondern auch die psychische und spirituelle Begleitung. Außerdem erstreckt sich der Hospizgedanke auch auf die Angehörigen von Patienten.

Neben stationären Hospizen gibt es die Möglichkeit die Hilfe von ambulanten Hospizdiensten in Anspruch zu nehmen. Auch vermeintliche Kleinigkeiten, wie Spaziergänge oder Plaudereien, können hospizliche Helfer übernehmen. Sowohl stationäre Hospize, als auch ambulante Hospizdienste, unterscheiden sich wesentlich von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Pflegediensten. Eine „Krankenhaus-Atmosphäre“ wird bewusst vermieden, es geht nicht mehr ums Heilen und auch nicht darum, das Leben um jeden Preis zu verlängern. Ziel ist es die Lebensqualität im letzten Lebensabschnitt zu erhalten.

Die Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, sind stets individuell auf die oder den Sterbende:n angepasst – persönliches Wohlbefinden steht über medizinischer Sinnhaftigkeit.

Kosten von palliativer Pflege

Die Inanspruchnahme palliativmedizinischer Versorgung durch ambulante oder stationäre (Hospiz-) Dienste ist für Versicherte kostenfrei. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 95% der anfallenden Kosten für den Aufenthalt in einer Palliativstation. Die übrigen 5% trägt der jeweilige Hospizdienst, finanziert vor allem durch Spenden und ehrenamtliches Engagement. Auch Beratung, Unterstützung und die Inanspruchnahme von ehrenamtlichen Helfer:innen für Sterbende und ihre Angehörigen sind kostenfrei.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

Wissen in der Box: Palliativpflege

Unter Palliativversorgung versteht man die medizinische und pflegerische Betreuung von sterbenden Menschen in ihrer letzten Lebensphase bis zum Tod.

Der letzte Lebensabschnitt soll für Sterbende so angenehm wie möglich gestaltet werden und ihnen ein gewisses Maß an Lebensqualität und Selbstbestimmtheit ermöglichen.

Ja. Bereits seit 2007 haben todkranke Menschen sogar einen gesetzlichen Anspruch auf palliative Maßnahmen in den eigenen vier Wänden.

Das ist je nach Einrichtung unterschiedlich, allerdings gibt es zunehmend geschultes Personal für diesen Zweck. Anderenfalls ist eine Unterbringung in einem stationären Hospiz möglich oder die Begleitung durch einen ambulanten Hospizdienst.

Hospize sind auf die Versorgung Sterbender spezialisiert. Dies umfasst nicht nur die medizinische Versorgung, sondern auch die psychische und spirituelle Begleitung.

Dieser Dienst ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei. Die Krankenkassen übernehmen 95 % der Kosten, die restlichen 5 % werden vom Hospizdienst getragen.

Ein Hospiz ist eine vom Krankenhaus unabhängige Einrichtung, in der es um die Betreuung bis zum Tod geht. Eine Palliativstation ist eine Abteilung im Krankenhaus.